REKLAMATIONSBEDINGUNGEN
Die Haftung des Herstellers für die Sachmängel erfolgt nach Vorgaben des Gesetzes vom 23. April 1964, des polnischen BGB, insbesondere Art. 556-568 in Bezug auf die Gewährleistung für die Geschäftskunden.
Die Gewährleistungsdauer und die Lebensdauer sind zwei unterschiedliche Begriffe. Die Lebensdauer von Schuhen hängt von der Art und Häufigkeit der Nutzung ab und ist nicht unbedingt mit der Gewährleistungszeit identisch. Das bedeutet, dass bei intensiver Nutzung die Lebensdauer der Schuhe kürzer sein kann.
Der Hersteller haftet gegenüber dem Käufer für die Sachmängel am Produkt bis zu zwei Jahre nach dem Produktkauf durch den Käufer.
Der Hersteller verpflichtet sich, das reklamierte Produkt auf eigene Kosten vom Käufer abzuholen, d. h. mit einem eigenen Transportmittel oder durch einen Kurierdienst. In begründeten Fällen kann die Reklamation am Sitz des Käufers begutachtet werden.
Das gelieferte Produkt mit einem vermeintlichen Mangel wird visuell überprüft, um zu prüfen, ob die Beschwerde begründet ist und ob der Wunsch des Käufers erfüllt werden kann, d. h. das Produkt durch ein neues, fehlerfreies Produkt ausgetauscht oder nachgebessert werden kann.
m Falle eines Anspruchs auf Austausch des Produktes gegen ein neues, fehlerfreies Produkt und im Falle, wenn das Produkt nachgebessert werden kann, wird der Käufer über die Nachbesserung des beanstandeten Mangels informiert.
Soll der Mangel unerheblich sein, steht dem Käufer kein Anspruch auf Vertragsrücktritt zu.
Begleitend zum gelieferten Produkt soll ein Reklamationsprotokoll geliefert werden, in dem der festgestellte Sachmangel des Produkts beschrieben ist - dies erleichtert die Überprüfung der Reklamation und verkürzt das Reklamationsverfahren.
Die reklamierten, uns zugeschickten Schuhe müssen sauber sein.
Dateien zum Herunterladen:
Beschwerdeprotokoll [pdf]
Beschwerdeprotokoll [doc]
Direkter Kontakt zum Reklamationsdienst:
E-Mail: reklamacje[at]ppo.pl